Vetorecht soll Doppelentwicklungen bei IT im Bund vermeiden

Das Bundesdigitalministerium kann bald bei IT-Projekten anderer Ministerien Einspruch einlegen. Ziel: weniger Insellösungen und mehr Effizienz in der Verwaltung.

Das Bundesdigitalministerium wird in dieser Woche ein Vetorecht für IT-Projekte aus anderen Ministerien erhalten. «Am Mittwoch wird diese neue Infrastruktur im Bundeskabinett verabschiedet und es ist großartig zu sehen, dass wir dann großartige Optionen haben», sagte der Staatssekretär des Digitalministeriums, Markus Richter, in Potsdam auf der KI-Konferenz «AI» des Hasso-Plattner-Instituts (HPI).

Mit dem Zustimmungsvorbehalt des Digitalministeriums sollen die IT-Ausgaben und Digitalprojekte über Ressortgrenzen hinweg gebündelt und gesteuert werden: Statt dass jedes Ministerium eigene Lösungen bastelt, soll zentral für Kompatibilität, Effizienz und eine einheitliche strategische Ausrichtung gesorgt werden. Mit dem Verfahren, das im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde, sollen auch Doppel- oder Parallelentwicklungen vermieden werden.

Bei bestimmten Bereichen muss das Ministerium nicht zustimmen

Der Zustimmungsvorbehalt sieht vor, dass das Digitalministerium über «alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung» entscheiden soll. Nur wenn das Haus von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zustimmt, darf das jeweilige Ressort das Geld ausgeben. Es gibt aber Ausnahmen: Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für bestimmte Bereiche – insbesondere sind das Militär, Sicherheits- und Polizeiaufgaben, Geheimdienste und die Steuerverwaltung.

Richter sagte, das Digitalministerium habe bereits ein Tool implementiert, in das alle Behörden ihre geplanten IT-Projekte eingeben müssen. «Es gibt bereits 2.000 Projekte in dieser Datenbank.» Bei den Beschaffungsprozessen auf Bundesebene werde man sehr genau darauf achten, wie man Souveränitätsaspekte berücksichtigen kann, die letztendlich auch mit Lösungen aus Europa verbunden seien.

US-Anbieter nicht grundsätzlich mit schlechten Karten

Der Staatssekretär betonte jedoch, dass Anbieter aus den USA bei anstehenden Großaufträgen nicht von vornherein schlechte Karten haben. «Es ist großartig zu sehen, dass es amerikanische Firmen gibt, die beispielsweise im Bereich Cloud-Computing Anstrengungen unternehmen, selbst eine souveräne Infrastruktur (für Deutschland) zu schaffen.» Natürlich müsse Deutschland seine Sicherheitsinteressen berücksichtigen, und den Datenschutz garantieren. «Aber für mich ist es in Ordnung, wenn wir eine Konstellation finden, in der diese Unternehmen auch Lösungen anbieten können.»

Der Zustimmungsvorbehalt des Digitalministeriums werde mit Anwendungen der Künstlichen Intelligenz starten, sagte Richter. Derzeit gebe es in der Bundesregierung auf Bundesebene fünf verschiedene KI-Umgebungen. (dpa)

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