Bundestag stimmt über Widerrufsknopf bei Online-Käufen ab

Wer mit «klimaneutral» wirbt, soll das auch beweisen können. Was sich beim Online-Kauf ändern soll und warum sogenanntes Greenwashing für Unternehmen bald teurer werden könnte.

Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über eine geplante Erleichterung des Widerrufs bei Käufen im Internet ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, sieht vor, dass der Verkäufer auf seiner Online-Benutzeroberfläche eine leicht erkennbare Widerrufsfunktion mit wenigen Klicks zur Verfügung stellt. Sie muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen dort verfügbar sein. «Der Widerrufsbutton wird voraussichtlich ab Sommer gesetzliche Pflicht sein», sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Denn wenn Online-Shopping kinderleicht sei, müsse das auch für den Widerruf gelten.

Regeln gegen «Greenwashing»

Für Unternehmen relevant ist auch eine zweite Entscheidung, die das Parlament in der Sitzung treffen will. Hierbei geht es um härtere Konsequenzen bei irreführenden Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz. «Wer damit wirbt, dass ein Produkt «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» ist, muss seine Behauptung künftig auch belegen können – andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadensersatz», sagt Hubig, die in der Bundesregierung auch für den Verbraucherschutz verantwortlich ist.

Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Der Bundesrat hatte eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss des Bundestages verweist jedoch in seiner Beschlussempfehlung auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union und schlägt stattdessen vor, die Ministerin solle sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen. (dpa)

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