Samsung geht gegen Toner-Reseller vor

Samsung hat einen Rechtsstreit gegen Reseller, die kompatible Toner-Kartuschen verkauft hatten, gewonnen.

Vor dem Landgericht München ging es um Patentverletzungen. Konkret um den Verkauf von kompatiblen Toner-Kartuschen. Die Anbieter von kompatiblem Drucker-Zubehör sehen sich immer wieder mit diesem Vorwurf konfrontiert. Schließlich ist das Geschäft nicht zwingend illegal, sofern keine Patente verletzt werden. Samsung hatte Klage gegen elf Reseller wegen der Verletzung von zwei Patenten bei unlizenzierten Tonerkartuschen eingereicht. Dabei handelt es sich um „illegal“ nachgebaute Tonerkartuschen für die Farbdruckerserien CLP-310/320 und CLP-360. Das Landgericht München hat die Auffassung des Herstellers jetzt bestätigt. Mit den Gerichtsurteilen wird den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkartuschen in Deutschland weiter zu vertreiben. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass diese Unternehmen an Samsung eine Ausgleichszahlung für den entstandenen materiellen Schaden leisten müssen und die Prozesskosten zu tragen haben. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.

„Samsung setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb am Markt ein. Das bedeutet für uns, dass wir jene Partner und Reseller besonders schützen müssen, die Produkte herstellen, denen unsere Kunden vertrauen,“, so Sung Won Song, Senior VP bei Samsung Electronics. „Wir wollen mit unserem Vorgehen sicherstellen, dass die Rechte und Interessen unserer Kunden gewahrt werden und dass unser geistiges Eigentum geschützt bleibt.“ 

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