EuGH: Nicht immer gewerblicher Händler bei vielen Artikeln

Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden.

Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden. Ausschlaggebend sei dagegen, ob die Verkäufe Teil einer «gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit» seien, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. (Az. C-105/17). Es ging um den Fall einer Frau aus Bulgarien. Ein Verbraucher hatte bei ihr über eine Online-Plattform eine gebrauchte Armbanduhr erworben, war aber nicht zufrieden und wollte den Kauf rückgängig machen. Die Verkäuferin weigerte sich – wozu sie als Privatperson berechtigt wäre. Die bulgarische Verbraucherschutz-Kommission stufte sie danach aber als gewerbliche Händlerin ein, weil sie feststellte, dass die Frau noch acht weitere Verkaufsanzeigen veröffentlicht hatte. Entsprechend wurde sie mit Geldbußen belegt.

Die Frau zog dagegen vor Gericht – und das stellte beim EuGH die Frage, ob jemand als Gewerbetreibender eingestuft werden könne, weil er «eine vergleichsweise hohe Zahl» von Verkaufsanzeigen einstellt. Der EuGH betonte, stattdessen müssten Gerichte von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Person als gewerblicher Verkäufer handele. Anhaltspunkte dafür seien unter anderem, «ob der Verkauf planmäßig erfolgte, ob er eine gewisse Regelmäßigkeit hatte oder mit ihm ein Erwerbszweck verfolgt wurde, ob sich das Angebot auf eine begrenzte Anzahl von Waren konzentriert». Zudem müssten die Rechtsform sowie die technischen Fähigkeiten des Verkäufers berücksichtigt werden. (dpa)

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Comments

Apple erhöht Preise für iPads und MacBooks

Der Ausbau von Rechenzentren für Künstliche Intelligenz macht Speicherchips drastisch teurer. Apple hielt die Preise dennoch recht lange weitgehend stabil - doch nun gibt es Aufschläge.

Anleger lassen Luft aus KI-Aktien

Herbe Kursverluste an der südkoreanischen Börse haben am Dienstag auch an Europas Aktienmärkten ihre Spuren hinterlassen.

Synaxon Summit 2026: Fokus auf KI und Managed Services

Rund 150 Teilnehmer aus der IT-Branche hatten am 9. und 10. Juni 2026 am Synaxon Managed Services Summit in Frankfurt am Main teilgenommen.