Neue Regeln: Reparieren statt Wegwerfen wird bald Pflicht

Die Waschmaschine schleudert nicht mehr, der Staubsauger gibt seinen Geist auf, oder das Smartphone lädt nicht: Anstatt Geräte direkt durch neue zu ersetzen, sollen sie bald häufiger repariert werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben künftig das Recht auf Reparatur von Geräten. Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen hatte, gaben nun auch die Länder im Bundesrat grünes Licht.

Hersteller bestimmter Produkte wie etwa Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das Gesetz.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. Zwischen ihnen soll der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden können. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Inkrafttreten des neuen Gesetzes

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, wird ab Ende Juli gelten – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.

Umsetzung von EU-Richtlinie

Mit dem geplanten Gesetz wird die sogenannte «Recht-auf-Reparatur-Richtlinie» der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie gehört zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der Europäischen Union, mit denen Elektroschrott reduziert und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Belastbare Schätzung dazu wie viel Müll mit der Richtlinie vermieden wird, gibt es nicht. (dpa)

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