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Dienstag, Februar 24, 2026

Bitkom kritisiert Hinterlegungspflicht für Geräteabgaben

Der Bitkom hat die von der Bundesregierung geplante Hinterlegungspflicht für urheberrechtliche Abgaben auf IT-Geräte scharf kritisiert. Der Mittelstand sei in seiner Existenz gefährdet.

Der Bitkom hat die von der Bundesregierung geplante Hinterlegungspflicht für urheberrechtliche Abgaben auf IT-Geräte scharf kritisiert. Mit den Abgaben für Computer, Drucker und Smartphones soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Musikstücke, Filme, Fotos oder Texte für den privaten Gebrauch abgegolten werden. „Die Hinterlegungspflicht führt zu einer unverhältnismäßigen finanziellen und bürokratischen Belastung für die Hersteller und Importeure von Informations- und Kommunikationstechnik“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen kann der Mittelabfluss in ihrer Existenz gefährden.“ Zudem verschärfe die Hinterlegungspflicht die Rechtsunsicherheit. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt zu dem Ergebnis, dass die Verpflichtung verfassungswidrig ist, da sie elementare Grundrechte der Unternehmen wie die Berufsfreiheit verletze. Rohleder: „Wir werden die Verfassungsmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.“

Die geplante Hinterlegungspflicht ist auf Drängen der Verwertungsgesellschaften in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird voraussichtlich in Kürze vom Justizministerium vorgelegt. Bei einer Hinterlegung fließt das Geld aus dem Unternehmen bis zur Maximalhöhe der von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Forderungen ab, so der Branchenverband. „Die Unternehmen müssen also auch dann in voller Höhe Mittel bereitstellen, wenn die Forderungen grundsätzlich oder der Höhe nach unberechtigt sind. Den Unternehmen werden damit für mehrere Jahre in Folge Gelder entzogen, bis zu den Forderungen rechtskräftige Entscheidungen vorliegen.“ Bisher bilden die Unternehmen für strittige Forderungen der Verwertungsgesellschaften Rückstellungen in realistischer Größenordnung. Nach Berechnungen des Bitkom sind rund 500 Unternehmen mit rund 40.000 Mitarbeitern von der Regelung betroffen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht das Instrument kritisch, da es nicht zur Konfliktlösung zwischen den Parteien beiträgt.

Der Verfassungsrechtler Christofer Lenz kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Hinterlegungspflicht das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt. Gerätehersteller und Importeure müssten früher, unkontrolliert und in überhöhtem Umfang Zahlungen leisten. „Dieser Eingriff kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Es gibt keinen legitimen Zweck. Die Hinterlegungspflicht wäre auch nicht verhältnismäßig“, heißt es im Gutachten. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist der seit Jahren andauernde Konflikt zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Herstellern beziehungsweise Importeuren der Geräte um die Höhe der Abgaben, der immer wieder zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führt. 

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