Schnell und für 100 Euro gründen: «EU Inc.» vorgestellt

Start-ups gründen oft lieber in den USA als in Europa. Das soll sich ändern. Der Vorschlag der EU-Kommission: Eine neue Unternehmensform namens «EU Inc.»

Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet werden und leichter in der gesamten Union aktiv sein können. «Jeder Unternehmer kann dann innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen – und zwar vollständig online», sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission. Sie stellte den Vorschlag für eine «EU Inc.» genannte neue Unternehmensform vor. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten und auch ohne ein bestimmtes Startkapital möglich sein.

Als EU Inc. kann dem Vorschlag zufolge grundsätzlich jedes Unternehmen eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Für die Unternehmensform soll vieles einfacher sein: etwa persönliche Behördengänge entfallen, Vorstandstreffen online möglich sein und Unternehmen schneller abgewickelt werden können.

Unternehmen sollen leichter expandieren können

Das Ziel: Die europäische Wirtschaft stärken durch mehr Innovation in Europa, Investitionen in Start-ups und leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt. Denn die Regeln sollen grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.

Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden laut Kommission aber nicht berührt. In diesen Bereichen soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So sollen etwa Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.

Sorge um Arbeitnehmerrechte

Vor der Vorstellung des Kommissionsvorschlags hatten sich unter anderem Gewerkschaften besorgt gezeigt, ob dies ausreichend sichergestellt ist. Auch SPD-Politiker René Repasi, der im Europaparlament federführend für einen Vorschlag zum gleichen Thema war, warnte, es wäre bei Umsetzung des EU Inc.-Vorschlags der Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Es bestehe die Gefahr, dass so die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer umgangen würden. Diese sind etwa in Deutschland groß.

Für die Umsetzung des Vorschlags sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments nötig. (dpa)

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