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Samstag, Februar 21, 2026

Widerruf per Klick: Neuerungen bei Online-Käufen geplant

Ein Online-Kauf kann nur Sekunden dauern. Doch was, wenn man es sich anders überlegt? Verbraucher sollen es in solchen Fällen bald leichter haben.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Online-Käufe künftig leichter widerrufen können. «So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick», erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin. Der neue Widerrufsbutton soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.

Schaltfläche muss klar erkenntlich sein

Hubig kündigte einen elektronischen Widerrufsbutton an. «Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten.» Die Pläne dienen der Umsetzung von EU-Vorgaben. Der Bundestag müsste ihnen zustimmen.

«Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit «Vertrag widerrufen» oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein», heißt es dazu im Gesetzentwurf. «Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.»

Änderungen bei Widerrufsfristen

Zudem sollen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihren Kunden diese besser erklären müssen. Bei Online-Tools sollen Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Bislang konnten Verträge über Finanzdienstleistungen unbeschränkt widerrufen werden, falls der Anbieter Fehler gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten gemacht hat. Dafür reichten laut Ministerium schon nebensächliche Verstöße. Das soll künftig höchstens noch zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein – vorausgesetzt, der Kunde wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

Anders als bisher sollen Verbraucher von Unternehmen keine Vertragsbedingungen mehr in Papierform verlangen können. (dpa)

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