PC-Abgabe: Hohe Zahlungen für IT-Händler möglich

Die Urheberrechtsabgabe auf PCs und Drucker kann auch Auswirkungen auf den IT-Fachhandel haben. Hohe Zahlungen drohen, wenn bei ausländischen Distributoren eingekauft wurde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern in einem Grundsatzurteil entschieden, dass PC- und Druckerhersteller für Geräte, die in Deutschland zwischen 2001 und 2007 gekauft wurden, rückwirkend eine Urheberrechtsabgabe zahlen müssen. Doch nicht nur die Hersteller werden von der PC-Abgabe belastet: Alle, die von der Urheberrechtsabgabe betroffene Produkte in Verkehr bringen, müssen laut Paragraph 54b des Urheberrechtsgesetzes die Abgabe entrichten. Bei Fachhändlern trifft das zu, wenn Sie zum Importeur werden. „Wer als Händler ein Produkt importiert, dass seinem bisherigen Handelsweg noch entsprechend belastet wurde, muss die Abgabe entrichten“, so Markus Scheufele, Bereichsleiter für Urheberrecht beim Bitkom. So ordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Händler regelmäßig dazu auf, die Bezüge der vergangenen sechs Monate zu melden. „Wenn ein Händler im vergangenen halben Jahr viel bei einem ausländischen Distributor bestellt haben, ist eine gründliche Buchführung das A und O“, so Benjamin Mund, Geschäftsführer der Handelsplattform ITscope.

Bei einem Einkauf bei deutschen Distributoren müsste der Handel dagegen keine Abgaben befürchten. „Grundsätzlich sind wir der Rechtsauffassung, dass Händler, die bei deutschen Distributoren kaufen, keinerlei Abgaben bezahlen müssen, sofern auch der Warenfluss aus einem deutschen Lager erfolgt. Als deutscher Händler kann ich mich darauf berufen, dass derjenige, der die Ware in Deutschland in Verkehr bringt, in vollem Umfang haftet“, bestätigt Bernd Prütting, Geschäftsführer der Mediacom IT Distribution. In diesem Falle würde der Distributor haften. Besonders problematisch sind laut Bitkom-Experte Scheufele die andauernden Aushandlungen zur Höhe der Urheberrechtsabgabe. Distributoren müssten so Rückstellungen bilden, um hohen Nachzahlungen vorzubeugen. Zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt es jedoch auch bei einem Einkauf über die deutsche Distribution: „Endkunden können beispielsweise in anderen europäischen Ländern einkaufen und die Urheberrechtsabgabe effektiv umgehen. Deutsche Händler und Distributoren stehen also im Wettbewerb mit ausländischen Lieferanten, die Preise ohne Urheberrechtsabgabe darstellen“, kritisiert Distributions-Chef Prütting.

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