Samsung gewinnt Berufungsverfahren gegen Reseller

In einem Rechtsstreit um den Vertrieb nachgebauter Tonerkartuschen hat Samsung jetzt vor dem Münchener Oberlandesgericht das Berufungsverfahren gegen zwei Reseller gewonnen.

Bereits im Dezember 2014 gewann Samsung einen Rechtsstreit gegen elf Reseller vor dem Landgericht München I. Dabei ging es um «illegal» nachgebaute Tonerkartuschen für die Farbdruckerserien CLP-310/320 und CLP-360. Mit den Gerichtsurteilen wurde den Händlern untersagt, die betreffenden Tonerkartuschen in Deutschland weiter zu vertreiben. Zwei der betroffenen Reseller legten daraufhin Berufung ein. Jetzt hat Samsung vor dem Münchener Oberlandesgericht auch das Berufungsverfahren gewonnen. Die Reseller müssen den Verkauf der streitgegenständlichen Kartuschen in Deutschland ab sofort einstellen. Zudem wurden sie dazu verurteilt, die vom Rechtsstreit betroffenen und nach April 2012 verkauften Tonerkartuschen von gewerblichen Abnehmern zurückzurufen.

Der Hersteller will die harte Gangart künftig fortsetzen: Man werde auch in Zukunft «entschlossen» gegen Reseller vorgehen, die nicht lizenzierte Toner für Samsung-Geräte verkaufen, teilte das Unternehmen mit. Mit den Klagen möchte Samsung nicht nur sein geistiges Eigentum, sondern vor allem auch die Rechte und Interessen der Verbraucher und Unternehmen schützen, die Tonerkartuschen rechtmäßig herstellen und verkaufen, heißt es weiter.

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