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Mittwoch, Februar 25, 2026

PC Fritz mit einstweiliger Verfügung gegen Microsoft

Der PC-Händler wehrt sich gegen die Vorwürfe von Microsoft, Raubkopien zu vertreiben. Jetzt erreichte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen den Software-Konzern.

Die Staatsanwaltschaft in Halle ließ vor elf Tagen durch 100 Beamte zahlreiche Geschäfts- und Lagerräume der Firma pcfritz.de onlinestore GmbH (PC Fritz) sowie Privatwohnungen von Tatverdächtigen in Berlin und Halle durchsuchen. PC Fritz stehe im Verdacht, in großem Stil Raubkopien von Windows 7 als Originale ausgegeben und verkauft zu haben, so Microsoft in einer Mitteilung. Die wirtschaftlichen Einbußen bei Microsoft beliefen sich dabei auf „einen siebenstelligen Betrag“, so der Hersteller in der Mitteilung weiter. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden wurden insgesamt 18 verschiedene Objekte durchsucht und einer ersten Schätzung zufolge über 100.000 verdächtige Datenträge sichergestellt. 

Der Software-Händler wehrte sich jedoch gegen die Anschuldigungen und hat jetzt offenbar einen Teilerfolg vor dem Landgericht Köln erreicht: Auf Antrag der PCFritz.de Onlinestore GmbH habe das Landgericht Köln am 30. September 2013 eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft Deutschland erlassen (Az. 33 O 215/13). Der Software-Konzern habe es demnach, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ab sofort zu unterlassen, eine Reihe von Behauptungen wie sie unter anderem in der Pressemitteilung von Microsoft enthalten sind, weiter zu verbreiten, berichtet Heise Resale. Im Einzelnen betreffe dies beispielsweise den Vorwurf, PC Fritz vertreibe oder besitze gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems „Windows 7“. Das Gericht folgte offenbar dem Antrag, dass Microsofts Vorgehen nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vereinbar sei. 

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