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Montag, Februar 16, 2026

Kabinett berät über Produkthaftung bei Softwarefehlern und KI

Das Kabinett berät über neue Regeln zur Produkthaftung - künftig könnten auch Fehler bei Software und KI-Systemen für Hersteller teuer werden.

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schaden nimmt, soll dafür künftig in vielen Fällen leichter Schadenersatz von Herstellern oder Importeuren fordern können. Über einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Produkthaftung berät das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen an diesem Mittwoch.

Dabei geht es auch um Schäden, die durch fehlerhafte Software und Updates sowie durch KI-Systeme entstehen. «Es macht für Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Unterschied, ob sie einen Schaden erleiden, weil eine Schraube locker ist oder weil die Software spinnt», sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dem «Handelsblatt».

Bei der Produkthaftung berücksichtigt werden künftig auch verbundene digitale Dienste, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Mit dem Entwurf soll die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Und wenn der Hersteller bei Online-Käufen nicht greifbar ist?

Die geplante Reform soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem leichter machen, ihre Ansprüche auch dann geltend zu machen, wenn der Hersteller außerhalb der Europäischen Union seinen Firmensitz hat und nicht greifbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen dann etwa auch Lieferanten beziehungsweise Importeure haften.

Wer haftet bei «Upcycling»-Produkten?

In einem ersten Entwurf des Ministeriums war auch vorgesehen, dass die Produkthaftungen auf jemanden, der ein Produkt, das bereits in Gebrauch war, umgestaltet – etwa durch sogenanntes Upcycling – übergeht. (dpa)

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