Bußgeldverfahren gegen deutsche Firmen wegen Safe-Harbor

Mehrere deutsche Unternehmen nutzen weiterhin das inzwischen gekippte Safe-Harbor-Abkommen. Jetzt werden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Weil offenbar mehrere Unternehmen in Hamburg weiterhin das inzwischen gekippte Safe-Harbor-Abkommen als rechtliche Basis für Datentransfers in die USA nutzen, will der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegen drei Firmen ein Bußgeldverfahren einleiten. Das berichtet das dem «Handelsblatt». Die Firmen hätten auch Monate nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) gegen «Safe Harbor» ihren Datenverkehr nicht umgestellt oder eine andere Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenaustausch geschaffen. Gegen zwei weitere Unternehmen würden Sanktionen noch geprüft. Welche Unternehmen betroffen und wie hoch die Bußgelder sind, war zunächst unklar. Caspar war am Mittwochvormittag zunächst nicht erreichbar.

Der EuGH hatte im Oktober 2015 die Safe-Harbor-Vereinbarung gekippt, das bis dahin den unkomplizierten Datenaustausch mit den USA regelte. Die Richter sahen die Informationen in den Vereinigten Staaten nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt. Anfang Februar einigten sich die EU-Kommission und die USA grundsätzlich auf einen neuen Rahmen mit dem Namen «EU-US Datenschutzschild» («EU-US Privacy Shield»). (dpa)

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