Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Microsoft

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert unzureichende Datenschutz-Klauseln bei Windows 10 und zieht deshalb gegen Microsoft vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert unzureichende Datenschutz-Klauseln bei Windows 10 und zieht deshalb gegen Microsoft vor Gericht. Da der Softwarekonzern sich weigere, eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sei Klage vor dem Landgericht München eingereicht worden, teilte der Verband mit. Microsoft verweist dagegen darauf, dass der Nutzer die Datenschutzeinstellungen jederzeit an seine Bedürfnisse anpassen könne. «Der Kunde hat mit Windows 10 die volle Kontrolle über seine Daten», betont Microsoft. Für das Upgrade auf das neue Betriebssystem müssten Nutzer bestimmte Lizenzbestimmungen akzeptieren und dabei in einer Klausel zugleich pauschal in die Datenerhebung und deren Nutzung einwilligen, kritisieren die Verbraucherschützer. Sie fordern, dass solche Klauseln optisch hervorgehoben werden müssten. Zudem sollten die Nutzer transparent erkennen können, welchen konkreten Bedingungen sie zustimmen. Die Datenschutzerklärung sei dafür viel zu lang, unübersichtlich und unbestimmt.

Microsoft sei der Aufforderung nicht nachgekommen, auf die monierte Datenschutz-Klausel zu verzichten und weigere sich, eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Deshalb sei Klage eingereicht worden (Az.: 12 O 909/16) Vor rund zwei Monaten erst hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert, Microsoft dränge auf nicht akzeptable Weise Nutzer zu einem Upgrade auf Windows 10, und wollte vor Gericht ziehen. (dpa)

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