Wettbewerbzentrale rückt Internet-Handel in Fokus

Irreführende Werbung und Verstöße gegen Informationspflichten im Online-Geschäft beschäftigten die Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs immer stärker.

Irreführende Werbung und Verstöße gegen Informationspflichten im Online-Geschäft beschäftigten die Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs immer stärker. Zwar seien 2015 die Beschwerden über unlauteren Wettbewerb insgesamt zurückgegangen, aber gut 60 Prozent der monierten Werbe- und Vertriebsfälle entfielen inzwischen auf Geschäftsaktivitäten im Internet, teilte die Wettbewerbszentrale am Dienstag bei der Vorlage ihres Jahresberichts in Köln mit. Wettbewerbsstreitigkeiten konnten meist außergerichtlich beigelegt werden. Es gab aber auch 600 Gerichtsverfahren, die in 90 Prozent der Fälle im Sinne der Wettbewerbsschützer ausgingen. Nach wie vor wollten sich einige Unternehmen ganz bewusst Vorteile im Wettbewerb durch Tricks, Täuschungen und Manipulation verschaffen. Aber auch die Regelungsflut verbunden mit einer unklaren Rechtslage bereiteten Unternehmen in der Praxis oft Probleme, sich rechtskonform und kundenfreundlich zu verhalten, sagte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker. Vermehrte Beschwerden registrierte die Zentrale unter anderem zu Werbemaßnahmen von Internet-Buchungsportalen. Als irreführend beanstandete sie auch falsche Angaben zu Lieferzeiten im Onlinehandel, um Kunden zu gewinnen.

Die Wettbewerbszentrale ist eine Einrichtung der Wirtschaft zur Selbstkontrolle für fairen Wettbewerb. Getragen wird sie von mehr als 1.200 Unternehmen sowie 800 Kammern und Verbänden. Sie überwacht die Einhaltung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt und zieht gegebenenfalls auch vor Gericht. (dpa)

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