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Sonntag, Februar 15, 2026

EU stuft Amazon zu Recht als «sehr große Plattform» ein

Der Online-Riese Amazon wehrte sich mit einer Klage gegen schärfere EU-Regeln. Das EU-Gericht erteilte ihm dabei eine Absage. Schon einem deutschen Unternehmen ging es ähnlich.

Amazon muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union als «sehr große Online-Plattform» verschärfte Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage des weltgrößten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das Gericht.

Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten – nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon.

Amazon fühlte sich ungleich behandelt

Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. «Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler», führte Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.

Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.

Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.

Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem EU-Gericht ebenfalls gescheitert. Der Konzern kündigte an, die Entscheidung vom EuGH überprüfen zu lassen. (dpa)

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