Fast jeder zweite Mittelständler in Deutschland wurde schon von Konkurrenten oder fremden Geheimdiensten bespitzelt – oder vermutet das zumindest. 44 Prozent waren bei einer Befragung von 583 Unternehmen betroffen. Sie ist Teil einer Untersuchung, die das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und der Polizei erstellt hat. Am Donnerstag sollte der Bericht in Berlin vorgestellt werden. Die Angriffe ziehen sich quer durch Branchen und Unternehmensgrößen. «Die Ergebnisse dieser, wie auch anderer Befragungen zeigen, dass sich kein Unternehmen sicher fühlen kann», warnen die Autoren. Sie gehen von einer hohen Dunkelziffer aus: Viele Attacken würden auch gar nicht bemerkt und nur rund jedes fünfte betroffene Unternehmen erstatte Anzeige.
Dennoch hat fast jedes fünfte Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen der Studie zufolge keine Strategie gegen Schnüffler vor Ort oder gegen Cyberspionage. Und Firmen, die es schon einmal erwischt hat oder die Bespitzelung vermuten, zeigten «keinerlei Lerneffekte bei der systematischen Beobachtung von Verdachtsmerkmalen».
«Die Bedrohung durch Spionage besteht gleichermaßen von innen wie von außen», schreiben die Forscher. «In vielen Fällen stammt der Täter sogar aus dem unternehmerischen Umfeld: seien es eigene (auch ehemalige) Beschäftigte, Beschäftigte von Drittfirmen, Wettbewerber oder gar Kunden. Diese Täter sind besonders gefährlich, können sie doch die Lage des Unternehmens und den Wert der einzelnen zu erlangenden Informationen besonders gut einschätzen.» Dabei ließe sich schon mit einfachen Maßnahmen gegensteuern, etwa mit Regeln für das Personal, regelmäßige Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen oder Verschlüsselung von E-Mails. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.