Niederlage für O2 im Streit über die Abschaffung von Roaming-Gebühren für deutsche Kunden: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter 2017 automatisch alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen. Dies entschieden die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-539/19) Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 mit dem Slogan «Roam like at home» abgeschafft: Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen demnach nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. O2, die in Deutschland vertretene Marke des spanischen Anbieters Telefónica, hatte nach Darstellung des EuGH aber nur Kunden automatisch umgestellt, die zuvor schon einen regulierten Roaming-Tarif hatten. Andere Kunden waren aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält dies für unzulässig und zog vor das Landgericht München I.
Die Münchner Richter schalteten den EuGH ein, und der bestätigte nun klar, dass «die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt hatten (…)». (dpa)
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