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Samstag, April 27, 2024

Loewe droht Zahlungsunfähigkeit

Loewe muss das neue Schutzschirmverfahren nutzen, um einer Insolvenz vorzubeugen. Die aktuelle Schwäche bei TV-Geräten sei die Ursache gewesen.

Vorstand und Geschäftsführung von Loewe haben beim zuständigen Amtsgericht Coburg einen entsprechenden Antrag gestellt. „Wie die gesamte Branche belastet die aktuelle Marktschwäche bei TV-Geräten auch unser Geschäft schwer“, betont der Vorstandsvorsitzende von Loewe, Matthias Harsch. Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften nehmen nicht am Verfahren teil. Loewe soll, nach Genehmigung des Verfahrens, weiter vom bestehenden Vorstand geführt werden. Der Geschäftsbetrieb am Standort Kronach werde fortgeführt. Die rund 800 Arbeitnehmer der Unternehmen wurden über den Stand der Dinge und die geplanten Maßnahmen informiert. Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem sich Unternehmen restrukturieren und sanieren können. Die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH seien nicht zahlungsunfähig, so dass damit die wichtigsten Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst. Fachhändler und Endkunden sollen in gewohnter Weise betreut werden, so der Hersteller.

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