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Freitag, April 26, 2024

Großteil der Mitarbeiter verwendet private Geräte für den Job

71 Prozent der Erwerbstätigen nutzen privat angeschaffte Handys und Computer im Job. Ein Leitfaden „Bring Your Own Device“ (BYOD) gibt Tipps, wie Unternehmen diese Strategie umsetzen können.

Fast drei Viertel (71 Prozent) aller Berufstätigen in Deutschland nutzen privat angeschaffte Geräte wie Computer und Handys für ihre tägliche Arbeit. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bitkom ergeben. Danach nutzen 35 Prozent der Erwerbstätigen einen privat gekauften, tragbaren Computer für den Job, und 32 Prozent nutzen einen stationären Computer. 31 Prozent setzen ihr privates Handy ein und 19 Prozent ihr Smartphone. Bereits 8 Prozent gebrauchen einen privaten Tablet Computer für ihre tägliche Arbeit. Nach den Ergebnissen einer weiteren Umfrage geben 27 Prozent aller deutschen Unternehmen an, dass Mitarbeiter mit ihren privaten Geräten Zugriff auf das interne Netzwerk der Organisation haben. 

Als Bring Your Own Device (BYOD) wird im Fachjargon der Einsatz von privaten Geräten im Job bezeichnet, wenn der Mitarbeiter dabei Zugriff auf die internen IT-Ressourcen (Anwendungen oder Speicherplatz) seines Arbeitgebers hat. Der Bitkom hat dazu einen aktuellen Leitfaden herausgegeben. Die Publikation gibt einen Überblick über rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, die jede Organisation erfüllen sollte:

Datenschutz-Anforderungen: Bei der Nutzung privater Geräte sollten private und geschäftliche Daten strikt getrennt werden. Zudem sollte vereinbart werden, wie mit Daten des Arbeitgebers auf den Geräten verfahren wird, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Anforderungen an die IT-Sicherheit: Die sichere Einbindung privater Geräte in das interne Unternehmensnetzwerk erfordert eine Reihe von Maßnahmen, darunter Vorgaben für die Auswahl der Geräte, die Organisation des Supports oder die Einrichtung eines sicheren Zugangs zum Netzwerk zum Beispiel mit Hilfe digitaler Zertifikate. Andernfalls könnten sich Cyberkriminelle Zugriff auf sensible Unternehmensdaten verschaffen.

Lizenzrechtliche Anforderungen: Zu klären ist, ob Software des Unternehmens auf den privaten Geräten laufen darf und umgekehrt. Ist das nicht der Fall, könnte es zu Nachvergütungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer kommen.

Arbeitsrechtliche Fragen: Bei BOYD wird vom Grundsatz abgewichen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Zu klären ist daher, ob dem Mitarbeiter ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist oder wie verauslagte Kosten für Providergebühren, Software-Updates oder Reparaturen erstattet werden.

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