Facebook: Neue Datenschutz-Regeln in Kraft getreten
Facebook hat seine umstrittenen neuen Datenschutz-Regeln am Freitag in Kraft gesetzt. Anwender können Schritte unternehmen, damit ihre Aktivitäten im Web nicht ausgewertet werden.
Facebook hat seine umstrittenen neuen Datenschutz-Regeln am Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich nun bei Facebook einloggen, akzeptieren damit formal die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die neuen Regeln waren bei Datenschützern auf heftige Kritik gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen. Zu Facebook gehören auch die populären Dienste WhatsApp und Instagram. Nutzer von Facebook haben kein Widerspruchsrecht gegen die neuen AGB. Wollten sie die Datennutzung von Facebook verhindern, müssen sie sich komplett abmelden. Diesen radikalen Schnitt zog am Freitag der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er warf in einem Blogeintrag dem Unternehmen vor, sich nicht um deutsches oder europäisches Recht zu kümmern und kündigte an, sein Konto zu löschen. Anwender, die bei Facebook bleiben wollen, können allerdings Schritte unternehmen, damit ihre Aktivitäten im Web nicht für eine «nutzungsbasierte Online-Werbung» ausgewertet werden. Unter dieser Adresse kann man dem «Online Behavioural Advertising» widersprechen.
Mit der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden. Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt Facebook. Facebook verspricht zugleich, mit den Änderungen seine Daten- und Nutzungsbestimmungen übersichtlicher und verständlicher für die Nutzer zu gestalten. Mitglieder können künftig genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile erstelle. Caspar fordert, dass Facebook sich beim Datenschutz an deutsches Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in Dublin angesiedelt ist.
Datenschützer bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine Daten des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp mit Facebook geteilt werden. Facebook und WhatsApp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig «in großem Maßstab» zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden. «Durch kleinere textliche Veränderungen (…) könnte Facebook dem entgegentreten». (mr/dpa)
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