11.4 C
Flensburg
Freitag, März 29, 2024

EuGH: Nicht immer gewerblicher Händler bei vielen Artikeln

Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden.

Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden. Ausschlaggebend sei dagegen, ob die Verkäufe Teil einer «gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit» seien, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. (Az. C-105/17). Es ging um den Fall einer Frau aus Bulgarien. Ein Verbraucher hatte bei ihr über eine Online-Plattform eine gebrauchte Armbanduhr erworben, war aber nicht zufrieden und wollte den Kauf rückgängig machen. Die Verkäuferin weigerte sich – wozu sie als Privatperson berechtigt wäre. Die bulgarische Verbraucherschutz-Kommission stufte sie danach aber als gewerbliche Händlerin ein, weil sie feststellte, dass die Frau noch acht weitere Verkaufsanzeigen veröffentlicht hatte. Entsprechend wurde sie mit Geldbußen belegt.

Die Frau zog dagegen vor Gericht – und das stellte beim EuGH die Frage, ob jemand als Gewerbetreibender eingestuft werden könne, weil er «eine vergleichsweise hohe Zahl» von Verkaufsanzeigen einstellt. Der EuGH betonte, stattdessen müssten Gerichte von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Person als gewerblicher Verkäufer handele. Anhaltspunkte dafür seien unter anderem, «ob der Verkauf planmäßig erfolgte, ob er eine gewisse Regelmäßigkeit hatte oder mit ihm ein Erwerbszweck verfolgt wurde, ob sich das Angebot auf eine begrenzte Anzahl von Waren konzentriert». Zudem müssten die Rechtsform sowie die technischen Fähigkeiten des Verkäufers berücksichtigt werden. (dpa)

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Joao Silva wird EMEA-Chef von Pure Storage

Pure Storage stellt Joao Silva als VP EMEA and Latin America vor.

Vodafone Deutschland baut 2.000 Stellen ab

Der Telko-Markt in Deutschland ist hart umkämpft. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, will sich Vodafone nun von technischen Altlasten trennen - aber auch von über 13 Prozent der Belegschaft.

Littlebit und Targus schließen Distributionspartnerschaft

Distributor Littlebit Technology erweitert sein Portfolio mit Targus, einem Anbieter von Laptoptaschen und Arbeitsplatz-Zubehör.