Duell um Vorleistungspreise zwischen 1&1 und Telefónica
Der seit Monaten andauernde Streit zwischen den beiden Mobilfunkanbietern 1&1 Drillisch und Telefónica Deutschland um Preise für Vorleistungen geht weiter.
Der seit Monaten andauernde Streit zwischen den beiden Mobilfunkanbietern 1&1 Drillisch und Telefónica Deutschland um Preise für Vorleistungen geht weiter. Die United-Internet-Tochter 1&1 verkündete am Donnerstagabend unter Berufung auf einen neuen Entwurf des Schiedsgutachtens, sie habe sich in Bezug auf eine nachträgliche Forderung für die Bereitstellung des Telefónica-Mobilfunknetzes durchgesetzt. Der Schiedsgutachter sehe eine Nachzahlungsforderung als unberechtigt an. Die Tochter des spanischen Konzerns Telefónica wiederum sieht ebenfalls einen Punktsieg. So habe der unabhängige Gutachter festgestellt, dass Telefónica Deutschland ab 2021 berechtigt sei, bei entsprechenden Nachweisen Ansprüche geltend zu machen und Überprüfungen einer Kostenbeteiligung auf Basis des Gutachtens zu beantragen, teilte das Unternehmen am späten Donnerstagabend mit. Die Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten sei lediglich für den Zeitraum 2016 bis 2020 zurückgewiesen worden.
Telefónica wollte in dem Streit Vorleistungspreise des Vertrages im Dezember 2018 rückwirkend erhöhen und 1&1 Drillisch auf diesem Wege an den Kosten aus der Frequenzauktion von 2015 beteiligen. Der Vertrag gewährt 1&1 Drillisch Zugang zum Mobilfunknetz von Telefonica. Beide Unternehmen liegen auch bei der derzeitigen Preisgestaltung für Netzbetriebskosten im Clinch. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.