Distributor Littlebit übernimmt den Rechenzentrums-Betreiber Nexanet. Gemeinsam sollen im nächsten Jahr entsprechende Dienste angeboten werden - auch in Deutschland.
Die Littlebit Technology AG und Nexanet GmbH gehen künftig gemeinsame Wege. Die Inhaber beider Unternehmen haben eine Vereinbarung für eine gemeinsame Geschäftstätigkeit unterzeichnet. Diese werde am 1. April 2014 gestartet und vereine das Dienstleistungsangebot der beiden Firmen. Littlebit Technology werde die Aktienmehrheit halten, so die Firma in einer Mitteilung. Nexanet entwickelt seit 13 Jahren IT-Lösungen und betreibt ein Datacenter in Root. Die Inhaber von Nexanet, Roman Carlin und Michael Imbach, werden das Rechenzentrum weiterhin leiten. Dank dem Datencenter von Nexanet könne Littlebit im kommenden Jahr das Angebot auf Web-/Datahosting, Serverhousing, Datamanagement und SaaS ausweiten.
Die neuen Lösungen werden wohl auch über die deutsche Niederlassung, der Littlebit Deutschland AG in Altenstadt, auf dem deutschen Markt angeboten, wie Luzia Krieger von der Schweizer Littlebit gegenüber ChannelObserver betont. „Die deutsche Tochtergesellschaft kann dann wahrscheinlich auch Rechenzentrums-Leistungen anbieten“, so Krieger. Welche Lösungen dies konkret sein werden, würde derzeit noch ausgearbeitet werden. Littlebit Technology AG ist in der IT-Distribution tätig, beispielsweise für NAS, Harddisks, SSD und Memory sowie Peripherie-Produkte und tritt als Hersteller von Notebooks, PCs, Workstations und Server unter dem Label „axxiv“ auf. „Die Dienstleistungen beider Unternehmen ergänzen sich hervorragend. Durch den Zusammenschluss kann das Datencenter und dessen Angebot ausgebaut und verbreitert werden. Gleichzeitig kann Littlebit im vertikalen Lösungsbereich zahlreiche weitere Dienstleistungen aus eigener Hand anbieten“, so Patrick Matzinger, CEO Littlebit Technology AG.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.