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Dienstag, April 23, 2024

Die Miete für die »letzte Meile« steigt

Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung über die künftigen, monatlichen Kosten bekannt gegeben, zu denen Konkurrenten der Telekom die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) mieten können.

Die Deutsche Telekom darf ab 1. Juli 2013 für die Kabelverbindung zwischen Hauptverteiler und Kunde 10,19 Euro anstatt bisher 10,08 Euro verlangen. Falls die Konkurrenz den Zugang zur TAL erst ab dem Kabelverzweiger (den Verteilerkästen am Straßenrand) benötigt, sinkt der monatliche Mietpreis allerdings von 7,17 Euro auf 6,79 Euro.

Bei der Telekom wurde die Festsetzung der zuständigen Behörde positiv aufgenommen. In einer Twitter-Meldung des Konzerns heißt es, es sei ein gutes Signal für den Breitbandausbau, dass die Bundesnetzagentur erstmals seit 14 Jahren keine Absenkung des TAL-Mietpreises verfüge. Wäre es nach den Vorstellungen der Telekom gegangen, hätte sie den Preis allerdings um rund 25 Prozent auf 12,37 Euro angehoben. Der Bonner Konzern sieht in den TAL-Mieten einen Investitionsanreiz für Glasfasernetze.

Die Konkurrenz wertet die Entscheidung der Bundesnetzagentur hingegen mehrheitlich negativ. So teilt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) mit, dass durch die Anhebung der Monatspreise für die Anmietung der Leitungen des Hauptverteilers wichtige Investitionsmittel für die kostenintensive Glasfaserverlegung verloren gingen. Dies gelte insbesondere im ländlichen Raum, wo jeder Cent zähle. Die im Gegenzug vorgenommene Absenkung der Gebühren für die Verbindungen von den Verteilerkästen aus wiege die nachteilige Gebührenerhöhung nicht auf.

Auch der Wettbewerber-Verband VATM kritisiert die Preisgestaltung scharf: »Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt«, kommentiert VATM-Präsident Peer Knauer die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Der Breitbandausbau werde mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet, während die Telekom Millionen für ihren eigenen Breitbandausbau in den ohnehin bereits gut versorgten, wettbewerbsintensiven Regionen gewinne.

Vielleicht haben die Telekom-Konkurrenten jedoch noch die Chance, dass die Festlegung der Bundesnetzagentur nicht in Kraft tritt. Hierfür müssen nämlich noch die EU-Kommission und die anderen europäischen Regulierer gehört werden.

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