Vier Jahre nach dem Start des iPhone-Bezahldiensts Apple Pay in den USA ist der Service seit Dienstag auch in Deutschland verfügbar. Der Konzern schaltete die Funktion am Morgen frei. Bei Apple Pay kann man im Laden mit dem iPhone oder der Apple Watch wie mit einer Kreditkarte bezahlen. Dazu hält man das Gerät an der Kasse ans Terminal. Die Kassentechnik muss dafür kontaktloses Bezahlen unterstützen – rund 820.000 Terminals in Deutschland wurde bereits entsprechend umgerüstet. Außerdem kann man mit Apple Pay ähnlich wie mit Diensten wie PayPal auch bei Online-Käufen bezahlen.
Branchenexperten erwarten von der Premiere von Apple Pay in Deutschland wichtige Impulse für das Bezahlen mit dem Smartphone. Zuvor hatte Google im Juni sein Bezahlsystem Google Pay eingeführt. Zu den Partnern von Apple gehören das größte Kreditinstitut der Bundesrepublik, die Deutsche Bank, sowie die Banken und Finanzdienstleister N26, boon, HypoVereinsbank, Hanseatic Bank, Fidor Bank, bunq, American Express, Santander und Comdirect Bank. Vorerst nicht dabei sind wichtige Banken wie die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die auf eigene Bezahl-Apps setzen. Diese bieten kontaktloses Bezahlen allerdings nur auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android, weil sie auf iPhones nicht auf den NFC-Funkchip zugreifen können.
Der Start von Apple Pay in Deutschland war von Konzern-Chef Tim Cook Anfang August für «später in 2018» angekündigt worden. Apple Pay gibt es bislang in 31 Ländern. Auch in vielen anderen europäischen Ländern – zum Beispiel Frankreich, Schweiz oder Spanien – hat Apple den Dienst bereits eingeführt. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.