60 Prozent der Online-Händler wurden im vergangenen Jahr abgemahnt. Jeder siebte Fall führte zu einem Gerichtsverfahren. Drei Gründe für die Abmahnung überwiegen.
Abmahnungen werden von vielen Online-Händlern gefürchtet. Schließlich können sie vor allem für kleinere Händler existenzbedrohend werden. Der Großteil der Händler war im vergangen Jahr von Abmahnungen betroffen, so eine Studie des Händlerbunds: Drei von fünf Händlern (59,73%) erhielten im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung. Jeder Zehnte (11%) wurde sogar dreimal oder häufiger abgemahnt. Die Gründe einer Abmahnung sind vielfältig. Die Hälfte der Befragten (53%) gab an, wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt worden zu sein. Jeder siebte Händler wurde wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt, beinahe genau so oft wurden Verletzungen des Urheberrechts rechtlich belangt. Die Händlerbund-Studie ergab, dass die meisten Online-Händler ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen: Etwa zwei von drei der Abgemahnten (62%) unterzeichneten die Unterlassungserklärung, jeder Dritte (36%) zahlte die geforderte Summe. Zudem wurde in jedem dritten Fall (33%) ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Nur jeder siebte Abmahnfall (15%) führte zu einem Gerichtsverfahren. In ebenso vielen Fällen wurde gar nicht auf die Abmahnung reagiert. Drei von vier (76%) Mitgliedern des Händlerbunds zahlten pro Abmahnung durchschnittlich bis zu 1.000 Euro.
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